Hörgeräte

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen Festbeträge bei Vorlage einer ohrenärtzlichen Verordnung.

Der Hörgeräteträger zahlt eine gesetzliche Zuzahlung von 10,- € pro Hörgerät. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung besitzen, sind Sie auch hier selbstverständlich von den 10,-€/ Hörgerät befreit.

Über die Höhe des Eigenanteils entscheiden Sie nach Probetragen.

Wir bieten digitale Hörgeräte zum Nulltarif.


 

 

 


Hörgeräte Pöthig - Wilmersdorf | Hundekehlestraße 30 | 14199 Berlin | Tel.: 030 / 823 65 21 | Fax: 030 / 823 83 99 | Mail: poethig-berlin@t-online.de
Hörgeräte Pöthig - Spandau | Breite Straße 10 | 13597 Berlin | Tel.: 030 / 333 14 32 | Fax: 030 / 333 50 93 | Mail: poethig_spandau@t-online.de