Hörgeräte
Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen Festbeträge bei Vorlage
einer ohrenärtzlichen Verordnung.
Der Hörgeräteträger zahlt eine gesetzliche Zuzahlung von
10,- € pro Hörgerät. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung
besitzen, sind Sie auch hier selbstverständlich von den 10,-€/
Hörgerät befreit.
Über die Höhe des Eigenanteils entscheiden Sie nach Probetragen.
Wir bieten digitale Hörgeräte zum Nulltarif.

Hörgeräte Pöthig - Wilmersdorf | Hundekehlestraße 30
| 14199 Berlin | Tel.: 030 / 823 65 21 | Fax: 030 / 823 83 99 | Mail: poethig-berlin@t-online.de
Hörgeräte Pöthig - Spandau | Breite Straße 10 | 13597
Berlin | Tel.: 030 / 333 14 32 | Fax: 030 / 333 50 93 | Mail: poethig_spandau@t-online.de
